Relations extérieures de la Suisse

11 juillet 2016

Französische Grenzgänger in die Schweiz: bilaterales Abkommen regelt die Krankenversicherungspflicht

Ein neues Abkommen über die Krankenversicherung der Grenzgänger ermöglicht es Personen, die nicht über eine formelle Befreiung von der Schweizer Krankenversicherungspflicht verfügen, einen entsprechenden Antrag einzureichen.

Am 8. Juli präsentierten der schweizerische Gesundheitsminister Alain Berset und seine französische Kollegin Marisol Touraine ein neues Abkommen über die Krankenversicherung der in Frankreich wohnhaften Grenzgänger. Diese können, wenn sie in Frankreich für den Krankheitsfall gedeckt sind, ab Oktober 2016 die formelle Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz beantragen. 

In einem weiteren Treffen im Herbst werden die Gesundheitsminister den bilateralen Dialog im Gesundheitsbereich fortführen.  

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Eidgenössischen Departements des Innern

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