Europe
10 juin 2026
EU-Kommission empfiehlt den Abbau der Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen
Die EU-Kommission spricht sich für einen schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums aus. In einer Stellungnahme zu den Kontrollen in neun Mitgliedstaaten äussert sie Zweifel an deren Begründung, Verhältnismässigkeit und Wirksamkeit. Als Alternativen nennt sie unter anderem stichprobenartige Polizeikontrollen und mobile biometrische Identifizierungstechnologien.
Die Kommission hat eine Stellungnahme zur vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen durch Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden abgegeben. Diese enthalten Empfehlungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, auf einen schrittweisen Abbau und eine schrittweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten. Das EU-Recht erlaubt zwar die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter bestimmten Bedingungen, verlangt aber auch, dass die Kommission eine Stellungnahme abgibt, wenn solche Kontrollen länger als 12 Monate dauern.
Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen hat aus Sicht der EU-Kommission unweigerlich Folgen für benachbarte Mitgliedstaaten. Bei der Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten Massnahmen ergreifen, um negative Folgen für Grenzgängerinnen, Grenzgänger und Gemeinschaften zu begrenzen.
Gemäss der Mitteilung der Kommission stehen effizientere und wirksamere Alternativen zu Kontrollen an den Binnengrenzen zur Verfügung. Insbesondere nicht systematische polizeiliche Kontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugverfolgungstechnologien stellen wirksame Alternativen zu Kontrollen an den Binnengrenzen dar. Die Kommission wird nun alle betroffenen Mitgliedstaaten zu der Frage konsultieren.
Weitere Informationen
