Économie et emploi

03 juillet 2026

Eine Lehre, eine Bewilligung: Erleichterung für Grenzgänger-Lernende

National- und Ständerat haben eine Motion angenommen, die vorsieht, dass Lernende aus dem grenznahen Ausland für die gesamte Dauer ihrer Berufslehre eine Grenzgängerbewilligung erhalten. Damit haben Unternehmen und Berufsschulen mehr Planungssicherheit während der Ausbildung.

Derzeit beträgt die Gültigkeitsdauer der Bewilligung für Lernende als Grenzgängerinnen und Grenzgänger ein Jahr. Gemäss Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) und den Erläuterungen zur Verordnung über den freien Personenverkehr wird die Bewilligung bis zum Lehrabschluss jährlich verlängert, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Grenzgängerinnen und Grenzgänger hingegen erhalten ihre Aufenthaltsbewilligung G bei unterjährigen Arbeitsverhältnissen für die gesamte Dauer des Arbeitsvertrags, bei überjährigen oder unbefristeten Arbeitsverhältnissen für fünf Jahre.

Im Parlament wurde nun von National- und Ständerat eine Motion an den Bundesrat überwiesen, die diesen beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die eine Berufsausbildung und eine Berufsfachschule in der Schweiz absolvieren, die Grenzgängerbewilligung G für ihre gesamte Lehrzeit erhalten.

Lernende aus dem grenznahen Ausland, die in der Schweiz eine Berufslehre absolvieren, sollen für die gesamte Lehrzeit nur noch eine einzige Grenzgängerbewilligung benötigen. Sollte eine entsprechende Regelung im Ausländergesetz nicht möglich sein, würde für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in einer Berufslehre ein eigener Status geschaffen.

 

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