Économie et emploi

16 juin 2017

Eckwerte zur Umsetzung der Bestimmungen zur Masseneinwanderung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 entschieden, wie er den Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) und das entsprechende Gesetz auf Verordnungsstufe umsetzen will.

Ziel der Bestimmungen ist, dass Unternehmen anstatt Arbeitskräfte im Ausland zu rekrutieren, auf das Potenzial im Inland zurückgreifen. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, offene Stellen zu melden, wenn die entsprechende Branche eine Arbeitslosenquote von über fünf Prozent aufweist.

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