Europe

22 janvier 2019

Deutschland und Frankreich unterzeichnen Vertrag von Aachen

Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Aachen am 22. Januar 2019 wollen sich Deutschland und Frankreich gemeinsam den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellen: Dazu gehört eine enge Abstimmung in der Europapolitik, eine starke gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik und ein Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln.

Der Vertrag von Aachen knüpft an den Élysée-Vertrag von 1963 an, der einen bedeutenden Beitrag zur historischen Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich geleistet hat. Der neue Vertrag, unterzeichnet von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsidenten Emmanuel Macron, ist ein Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa. Durch ihn wird die bereits übliche enge Abstimmung vor EU-Gipfeln festgeschrieben. Beide Staaten halten demnach "vor grossen europäischen Treffen regelmässig Konsultationen auf allen Ebenen ab und bemühen sich so, gemeinsame Standpunkte herzustellen und gemeinsame Äusserungen der Ministerinnen und Minister herbeizuführen".

Vorgesehen ist zudem eine Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und die Abstimmung wirtschaftspolitischer Massnahmen. Abkommen in den Bereichen Klima, Umwelt, Gesundheit und Nachhaltigkeit sollen zügig umgesetzt werden, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit beider Volkswirtschaften zu verbessern. Ein ambitionierter Klimaschutz soll in allen Politikbereichen verankert werden.

Der neue Vertrag unterstützt Begegnungen und den Austausch der Bürgerinnen und Bürger. So wird ein gemeinsamer Bürgerfonds eingerichtet, der Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern und unterstützen soll. Eine weitere Annäherung wird es auch in den Bereichen Bildung und Forschung geben. Im Mittelpunkt steht dabei neben der Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs auch die gegenseitige Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Um das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen zu verbessern, sollen konkrete und praktische Lösungen angeboten werden. Lokale Akteure erhalten die Möglichkeit, grenzüberschreitende Projekte wie etwa Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, Notfall- und Gesundheitsversorgung oder Gewerbezonen einzurichten.

Video zur Unterzeichnung

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