Économie et emploi
11 septembre 2026
Bundesrat unterstützt Zuwanderungsgebühr
Wer künftig zum Arbeiten in die Schweiz kommt, könnte seine Firma teuer zu stehen kommen. Der Bundesrat unterstützt eine Zuwanderungsabgabe für Unternehmen, für die es bereits erste konkrete Frankenbeträge gibt.
Der Ausserrhoder Ständerat und FDP-Vizepräsident Andrea Caroni hat Ende 2023 ein Postulat eingereicht, um das Bevölkerungswachstum zu bremsen: eine Zuwanderungsabgabe für Migranten aus der EU. Diese soll zum Tragen kommen, wenn die Schweiz die sogenannte Schutzklausel gegenüber der EU aktiviert.
Der Bundesrat hat Anfang September 2026 dem Parlament empfohlen, zwei entsprechenden Vorstössen aus dem Ständerat zuzustimmen – ein Kurswechsel, nachdem die Idee lange als wirtschaftsfeindlich und mit den bilateralen Verträgen unvereinbar galt. Sie soll als Zusatzelement im Rahmen des neuen EU-Vertragspakets verankert werden. Die Abgabe würde nur dann erhoben, wenn die Zuwanderung aus der EU ein bestimmtes Mass überschreitet und die Schweiz deshalb die Schutzklausel anruft. Der Ständerat entscheidet darüber erst in rund drei Wochen im Rahmen der Debatte zum Vertragspaket; der Ausgang ist also noch offen, wenn auch die Chancen laut SRF intakt scheinen.
Im Gespräch sind konkrete Mindestbeträge, die primär von den Arbeitgebern getragen werden sollen. Aktuelle Vorschläge beziffern die Gebühr wie folgt:
- Arbeitnehmende: Mindestens 4'000 Franken pro neu aus dem Ausland angestellter Person. Selbstständige, die neu in die Schweiz einreisen, müssten den Betrag selbst tragen.
- Erwachsene Familienangehörige (über 18 Jahre, z. B. Ehepartner im Zuge des Familiennachzugs): Mindestens 2'000 Franken.
Weitere Informationen: Berichterstattung von SRF vom 7. September 2026 zur Gebühr.
