Relations extérieures de la Suisse

29 avril 2020

Bundesrat lockert Einreisebeschränkungen schrittweise ab dem 11. Mai

Der Bundesrat will die durch das Coronavirus bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern. Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen.

Der Bundesrat lockert ab Montag, 11. Mai 2020 die Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende, wie er an seiner Pressekonferenz vom Mittwoch, 29. April 2020 mitteilte. So können die Kantone Gesuche für eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von EU- oder EFTA-Bürgern wieder bearbeiten, wenn sie vor dem 25. März 2020 eingereicht wurden. Arbeitnehmende aus Drittländern, die bereits über eine Arbeitsbewilligung verfügen, denen aber wegen der Coronakrise die Einreise verweigert wurde, dürfen ab Montag, 11. Mai 2020 in die Schweiz einreisen. Gleichzeitig wird der Familiennachzug für Angehörige von Schweizer Bürgern sowie für Angehörige von in der Schweiz lebenden Personen aus den EU- oder EFTA-Staaten wieder ermöglicht.

Der Bundesrat entschied zudem die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai 2020 können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und der öffentliche Verkehr wird wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren. Bei sämtliche Massnahmen gilt weiterhin das Prinzip des Social Distancing sowie die Beachtung der Hygieneregeln. 

Zur Medienmitteilung des Bundesrats vom Mittwoch, 29. April 2020

 

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