Économie et emploi

12 décembre 2017

Bundesrat konkretisiert Stellenmeldepflicht

Der Bundesrat hat die Details des «Inländervorrangs light» geregelt. Mit der Übergangsphase von zwei Jahren kommt der Bundesrat den Kantonen und Arbeitgebern entgegen.

An seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird. Das Gesetz sieht insbesondere die Einführung einer Stellenmeldepflicht in denjenigen Berufsarten vor, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Aufgrund der Resultate der Vernehmlassung zur Verordnung hat sich der Bundesrat heute für ein gestaffeltes Vorgehen entschieden: Ab dem 1. Juli 2018 gilt ein Schwellenwert von 8 Prozent und ab dem 1. Januar 2020 ein Schwellenwert von 5 Prozent. Die Informationen über die gemeldeten Stellen sollen während einer Frist von fünf Arbeitstagen ausschliesslich den bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldeten stellensuchenden Personen zugänglich sein. Damit erhalten die Stellensuchenden einen zeitlichen Vorsprung auf dem Stellenmarkt.

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