Économie et emploi

04 juillet 2017

Bundesrat konkretisiert Stellenmeldepflicht

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 die Vernehmlassung zur Umsetzung der Verordnung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 121a BV "Steuerung der Zuwanderung" eröffnet.

Konkret soll mit einer Stellenmeldepflicht die Vermittlung von stellensuchenden Personen gefördert werden, die in der Schweiz bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet sind. Die Stellenmeldepflicht gilt bei einer gesamtschweizerischen Arbeitslosigkeit von fünf Prozent in einem Beruf. Arbeitnehmer müssen eine offene Stelle dann nicht melden, wenn diese mit eigenen Mitarbeitenden oder nahen Verwandten besetzt wird, Lernende weiterbeschäftigt werden oder die Stelle befristet ist.

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