Économie et emploi
12 juin 2024
Schweiz und Italien unterzeichnen dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgängerabkommen unterzeichnet. Dieses regelt dauerhaft die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Seit dem 1. Januar 2024 haben alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit, bis zu 25% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Das Homeoffice wirkt sich weder auf den Staat, der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuert, noch auf den Status von Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus. Das Änderungsprotokoll gilt seit dem 1. Januar 2024.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates.