Entraide en cas de catastrophe

24 mars 2026

Schweiz treibt Teilnahme am EU-Katastrophenschutzverfahren voran

An einer Sitzung vom 20. März 2026 wurde der Bundesrat vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über den Stand der Arbeiten informiert. Demnach soll bis Ende 2026 ein Vorentwurf mit den Eckwerten für ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilnahme der Schweiz am Katastrophenschutzverfahren der EU vorgelegt werden.

Am 12. November 2025 beschloss der Bundesrat, die Umsetzung der Motion Michel Matter «Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren» (2022/22.3904) auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zurzeit fehlen in der EU die rechtlichen Grundlagen für eine Teilnahme eines Drittstaats wie der Schweiz am Union Civil Protection Mechanism (UCPM). Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 an das Europäische Parlament und den EU-Rat einen Vorschlag zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen überwiesen, womit die für die Teilnahme der Schweiz am Solidaritätspakt UCPM nötigen Bedingungen geschaffen würden. In Kraft treten dürften diese angepassten rechtlichen Grundlagen frühestens 2028. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport wird nun bis Ende 2026 die Eckwerte eines Vorentwurfs für das Vernehmlassungsverfahren für die Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU vorlegen.
 
Bereits im Jahr 2024 wurde mit Österreich, Griechenland, der Schweiz und Frankreich ein Erdbebenszenario im Bereich des Oberrheins simuliert. Die Übung sollte neue Erkenntnisse im Bereich des Katastrophenschutzverfahrens UCPM der EU liefern. An der Erdbeben-Grossübung «Magnitude» trainierten Tams gemeinsam die Rettung und Versorgung von Verschütteten, den Wiederaufbau kritischer Infrastrukturen sowie den Umgang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren.
 
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