Suisse-UE
09 mai 2025
Paket Schweiz-EU: Bundesrat spricht sich für fakultatives Referendum aus
Der Bundesrat empfiehlt die neuen völkerrechtlichen Verträge im Rahmen des Pakets Schweiz-EU dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Damit will er politische Kontinuität wahren, den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden und den Handlungsspielraum für Parlament und Kantone sichern. Eine endgültige Entscheidung über die Referendumsart wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen erfolgen.
Die Struktur der Genehmigungsvorlage bezüglich des Pakets Schweiz-EU, bestehend aus einem Stabilisierungs- und einem Weiterentwicklungsteil, hat der Bundesrat bereits im Dezember 2024 festgelegt. Der Bundesrat wird dem Parlament vier separate, referendumsfähige Bundesbeschlüsse vorlegen: einen für die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen und drei für die Weiterentwicklung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit. Dieses Vorgehen respektiert den verfassungsmässigen Grundsatz der Einheit der Materie.
Über die Frage der Unterstellung der neuen Abkommen mit der EU unter ein Referendum ist der Bundesrat nach sorgfältiger Analyse der Verhandlungsergebnisse, eingehender Prüfung früherer Entscheide in vergleichbaren Fällen sowie unter Einbezug der Rechtslehre und der Gespräche mit den Kantonen und den aussenpolitischen Kommissionen zum Schluss gelangt, dass das fakultative Referendum verfassungsrechtlich die am besten abgestützte und politisch tragfähigste Lösung darstellt.
Diese Vorgehensweise entspricht der bisherigen Praxis bei den Bilateralen I und II, obwohl insbesondere das Schengen/Dublin-Abkommen eine weitergehende dynamische Rechtsübernahme als die heutigen Paketabkommen vorsah. Insbesondere trägt die Entscheidung der Ablehnung der Volksinitiative «Staatsverträge durch Volk» von 2012 Rechnung, die vom Volk klar abgelehnt wurde.
Der Entscheid des Bundesrats sichert den grösstmöglichen Handlungsspielraum für Parlament und Kantone. Die Bundesversammlung wird im Rahmen der parlamentarischen Beratung abschliessend über diese Frage befinden.
Quelle: Medienmitteilung des Bundes vom 30. April 2025