Europe
12 août 2025
Grenzüberschreitender Datenschutz soll verbessert werden
Der Rat – vertreten durch den polnischen EU-Ratsvorsitz – und das Europäische Parlament haben im Juni eine vorläufige Einigung über einen neuen Rechtsakt erzielt, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Fällen verbessert werden soll.
Die neue Verordnung soll nach ihrer Annahme dafür sorgen, dass grenzüberschreitende Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern oder Organisationen in der EU schneller bearbeitet werden. Diese schnellere Bearbeitung soll durch eine Harmonisierung der Voraussetzung für die Zulässigkeit von grenzüberschreitenden Klagen erreicht werden. Unabhängig davon, wo in der EU eine Bürgerin oder ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, soll die Zulässigkeit anhand derselben Informationen beurteilt werden. Mit den neuen Vorschriften werden auch Fristen für den Abschluss von Untersuchungen eingeführt. Vereinbart wurde eine allgemeine Untersuchungsfrist von 15 Monaten, welche bei äusserst komplexen Fällen um weitere 12 Monate verlängert werden kann. Die neue Verordnung enthält zudem auch Mechanismen zur schnelleren Beilegung von Beschwerden sowie Massnahmen, dank deren die nationalen Datenschutzbehörden leichter zu einem Konsens finden sollen.
Die vorläufig erzielte Einigung muss noch vom EU-Rat und dem EU-Parlament bestätigt werden, um in Kraft zu treten.
Zur Medienmitteilung des Europäischen Rats