Santé publique, affaires sociales

17 février 2025

Europäischer Gesundheitsdatenraum: Rat nimmt neue Verordnung zu EU-Gesundheitsdaten an

Der Rat der EU hat eine neue Verordnung angenommen, durch die der Austausch von und der Zugang zu Gesundheitsdaten auf EU-Ebene erleichtert wird. Ziel der Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum ist es, den Zugang von Einzelpersonen zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten zu verbessern. Gleichzeitig soll die Weiterverwendung bestimmter Daten für Forschungs- und Innovationszwecke zum Nutzen der europäischen Patientinnen und Patienten erleichtert werden.

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, kurz EHDS) ist eine Initiative innerhalb der EU, die am 24. April 2024 vom EU-Parlament angenommen und verabschiedet wurde. Ziel ist es, die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten durch den sicheren und effizienten Austausch von Gesundheitsdaten stärker miteinander zu verknüpfen. Der Zusammenschluss national erhobener Gesundheitsdaten soll die Versorgung, die Forschung und die Infrastruktur der einzelnen Gesundheitssysteme insgesamt verbessern. Im EHDS können beispielsweise Diagnoseinformationen, Behandlungshistorien oder Daten aus der Forschung geteilt werden. Die Umsetzung des EHDS ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft des europäischen Gesundheitswesens. Er soll die nationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern und zugleich den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger erleichtern. Die Einführung und stetige Weiterentwicklung des EHDS zielt im Wesentlichen auf drei wichtige Punkte ab:

  • Infrastruktur und Technologie: Mit einer Harmonisierung sollen Leistungen künftig europaweit möglich sein, etwa, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rezepte in jeder Apotheke innerhalb der EU-Grenzen einlösen können.
  • Datenqualität und Interoperabilität: Gesundheitsdaten sollen legal und länderübergreifend ausgetauscht und genutzt werden dürfen, ohne dass sie an Qualität verlieren. Für diese Voraussetzungen müssen EU-weite Standards geschaffen und Sprachbarrieren überwunden werden.
  • Governance: Nationale Gesundheitssysteme müssen analysiert und Regeln für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene entwickelt werden. Ziel ist die effiziente Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungen, unterstützt durch eine klare Politikgestaltung auf EU-Ebene.

Der Rat der Europäischen Union hat im Januar 2025 nun eine Verordnung zum europäischen Gesundheitsdatenraum verabschiedet, die den Austausch und den Zugang zu Gesundheitsdaten auf EU-Ebene erleichtern soll. In der Verordnung ist eine gesundheitsspezifische Datenumgebung vorgesehen, durch die ein grenzüberschreitender Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten und -produkten innerhalb der EU gewährleistet wird.

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