Europe

10 février 2026

EU-Parlament erleichtert grenzüberschreitende Tätigkeiten

Das Europäische Parlament hat einem neuen EU-Unternehmensrahmen zugestimmt, der grenzüberschreitende Tätigkeiten im Binnenmarkt erleichtern und bürokratische Hürden abbauen soll.

In einer Abstimmung am 20. Januar 2026 haben die Abgeordneten des EU-Parlaments Empfehlungen für ein optionales, harmonisiertes Unternehmenssystem namens «28th regime» verabschiedet, das es Unternehmen ermöglichen würde, innerhalb der EU unter einer einzigen Rechtsstruktur tätig zu sein. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments konzentriert sich auf die Beseitigung der rechtlichen Fragmentierung, die die grenzüberschreitende Tätigkeiten der Unternehmen komplex und kostspielig macht. Der vorgeschlagene Rahmen würde es Unternehmen ermöglichen, sich einmalig registrieren zu lassen, in allen Mitgliedstaaten dieselbe Unternehmensform zu verwenden und ihren Sitz innerhalb der EU zu verlegen, ohne sich auflösen und neu gründen zu müssen. Die digitale Registrierung und standardisierte Verfahren sind zentrale Elemente, die die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit vereinfachen sollen. Anstatt das nationale Gesellschaftsrecht zu ersetzen, würde die 28. Regelung eine optionale europäische Struktur bieten, die darauf abzielt, den Kontinent auf dem globalen Markt wettbewerbsfähiger zu machen.
 
Der Vorschlag des EU-Parlaments stellt einen bedeutenden Schritt zur Erleichterung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU dar. Es wird erwartet, dass die Kommission einen formellen Legislativvorschlag vorlegt. Die endgültige Form hängt weiterhin vom Ergebnis der Beratungen zwischen Rat, Parlament und Kommission ab.
 
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