Suisse-UE
15 avril 2025
Bundesrat heisst EU-Programmabkommen gut
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. April 2025 das EU-Programmabkommen (EUPA) und die dazugehörigen Protokolle in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit gutgeheissen und Bundesrat Guy Parmelin ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. Diese Unterzeichnung ermöglicht eine rückwirkende Assoziierung per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme.
Das EUPA bildet den Rechtsrahmen für die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen. Es umfasst aktuell die Beteiligung an Horizon Europe, am Euratom-Programm, an der Forschungsinfrastruktur ITER und am Digital Europe Programme (zusammengefasst als Horizon-Paket 2021–2027) sowie an Erasmus+ und EU4Health. Die Schweiz und die EU haben das Abkommen am 2. April 2025 in Brüssel paraphiert und die Unterzeichnung ist für November 2025 vorgesehen. Diese ermöglicht eine rückwirkende Assoziierung per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme.
Das EUPA tritt mit der Ratifizierung im Rahmen des Pakets Schweiz-EU in Kraft, kann aber nach seiner Unterzeichnung bereits vorläufig angewendet werden. Das EUPA bleibt aber trotzdem Teil dieses Pakets für die Vernehmlassung, die Botschaft und die parlamentarische Beratung. Es soll nach seiner Unterzeichnung bis zur Ratifizierung oder längstens bis zum 31. Dezember 2028 vorläufig angewendet werden. Dies ermöglicht eine rasche Assoziierung an die laufende Programmgeneration im Bereich Forschung und Innovation 2021–2027. Eine Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ ist gemäss EUPA ab 2027 möglich. Eine Beteiligung am Programm EU4Health ist mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens im Rahmen des Gesamtpakets vorgesehen.
Quelle: Medienmitteilung des Bundes