Suisse-UE
28 mars 2025
Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» ohne Gegenvorschlag
Der Bundesrat beantragte vom Parlament die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» der SVP dem Volk ohne Gegenvorschlag vorzulegen und zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative gefährde den Wohlstand und die Sicherheit der Schweiz und stelle den bilateralen Weg mit der EU in Frage. Herausforderungen, welche in der Schweiz durch Zuwanderung entstehen, möchte der Bundesrat mit Massnahmen im Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen und im Asylbereich begegnen.
Laut dem Bundesrat hätte eine Annahme der Initiative negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und auf das Funktionieren der Gesellschaft. Nach einer Annahme müsste im Falle eines Anstiegs der Bevölkerung auf 10 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner das Freizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden. Durch diese Kündigung würden auch die Bilateralen I und damit der privilegierte Zugang zum EU-Binnenmarkt wegfallen, was schwerwiegende Auswirkungen auf den Wohlstand in der Schweiz haben würde. Eine weitere Gefahr sei die Möglichkeit, dass die Schweiz nach Annahme der Initiative nicht mehr an den Schengen- und Dublin-Abkommen teilnehmen könne. Dies hätte zur Folge, dass die Bekämpfung der Kriminalität erschwert und es vermehrt zu irregulärer Migration und einer höheren Anzahl von Asylsuchenden in der Schweiz kommen würde. Da Massnahmen, die die Zuwanderung dauerhaft begrenzen, dem Schweizer Wohlstand schaden und nicht mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sind, sprach sich der Bundesrat gegen einen Gegenvorschlag aus. Die Zuwanderung in die Schweiz erfolgt in erster Linie in den Arbeitsmarkt und die Annahme der Initiative würde den Fachkräftemangel verschärfen.
Um den Herausforderungen des Bevölkerungswachstums zu begegnen, hat der Bundesrat im Januar verschiedene Massnahmen beschlossen, mit welchen das inländische Arbeitspotenzial besser genutzt, dem Wohnungsmangel entgegengewirkt und Missbräuche im Asylbereich verhindert werden. Der Bundesrat betonte zudem, dass in den Verhandlungen mit der EU ein wirksames Schutzdispositiv mit Ausnahmen und Absicherungen sowie einer Schutzklausel ausgehandelt werden konnten. Dies erlaube es der Schweiz, befristete Schutzmassnahmen zu ergreifen oder in begründeten Fällen die Zuwanderung aus der EU zu beschränken, ohne das Freizügigkeitsabkommen und den bilateralen Weg in Frage zu stellen.
Medienmitteilung des Bundesrats