News Regio-Standpunkt

08.04.2024 / Regio-Standpunkt Nr. 37

EU-Blockaden können wir uns nicht mehr leisten

Die Schweiz verliert zusehends das Recht und die Möglichkeit, am Aufbau eines geeinten Europas mitzuwirken. Ein Plädoyer für die Bilateralen Verträge III.

Die Schweiz ist mehr denn je isoliert. Durch die Nichtmitgliedschaft in der EU und im EWR und die fortschreitende Erosion der bilateralen Verträge verlieren wir zusehends das Recht und die Möglichkeit, am Aufbau eines geeinten Europas mitzuwirken und von den Vorteilen eines grossen Binnenmarktes zu profitieren.

Die vermeintliche Souveränität der Schweiz wird immer mehr zum Schein. Wir übernehmen weitgehend die Rechtsakte der EU, ohne an deren Ausarbeitung beteiligt gewesen zu sein, was eines so eng mit seinen europäischen Partnern verbundenen Staates unwürdig ist.

Es ist deshalb höchste Zeit, die Beziehungen mit der EU langfristig in geordnete Bahnen zu lenken. Erneute Blockaden können wir uns nicht mehr leisten. Die Schweiz steht vor der Alternative der Selbstisolation oder der Teilhabe an den Freiheiten des europäischen Binnenmarktes und an weiteren Bereichen des europäischen Zusammenlebens.

Eine leise Mehrheit wünscht sich eine offene, Europa zugewandte und kooperative Schweiz. Eine laute Minderheit poltert über fremde Richter, Souveränitätsverlust, Unterwanderung der Sozialwerke und einen Kolonialvertrag. Es ist Zeit, über Fakten zu sprechen.

Der Bundesrat hat wichtige Ziele erreicht

In den Sondierungsgesprächen hat der Bundesrat wichtige Ziele erreicht: Bei der Unionsbürgerrichtlinie, den staatlichen Beihilfen, der Streitbeilegung, der dynamischen Rechtsübernahme, die Ausnahmen vorsieht, und der Superguillotine, die abgeschafft wird.

Der Bundesrat hat am 8. März das Verhandlungsmandat verabschiedet und dabei die Ergebnisse der Konsultation der Aussenpolitischen und weiterer Kommissionen des Parlaments, der Kantone sowie die Stellungnahmen der Sozial- und Wirtschaftspartner berücksichtigt. Eine grosse Mehrheit unterstützt die Aufnahme von Verhandlungen auf der Grundlage des gewählten Paketansatzes.

Bei der Zuwanderung will der Bundesrat unser Sozialsystem besser schützen: Das Ziel einer arbeitsmarktorientierten Zuwanderung wird verstärkt, ebenso die Formulierung zum Aufenthaltsrecht. Gleichermassen beim Lohnschutz: Das aktuelle Schutzniveau soll dauerhaft gewahrt werden. Bei der Spesenregelung soll das Preisniveau in der Schweiz gelten.

Beim Kautionssystem ist eine Lösung geplant, die in der Wirkung mit der Heutigen vergleichbar ist. Übernimmt die Schweiz eine Entwicklung des EU-Rechts nicht, soll es keinen Automatismus geben. Ausgleichsmassnahmen sollen nach Entscheid eines Schiedsgerichts möglich sein, das auch die Verhältnismässigkeit beurteilt.

Beim Strom soll die geschützte Grundversorgung als Standard bleiben. Das Recht auf Wahlfreiheit, auch zur Rückkehr in die Grundversorgung, wird bekräftigt. Die wichtigsten staatlichen Beihilfen, namentlich bei der Produktion von erneuerbarem Strom, sollen geschützt werden.

Die kontrollierte Öffnung des internationalen Schienenverkehrs darf die Qualität des öffentlichen Verkehrs nicht beeinträchtigen. Die Schweiz soll weiterhin für die Zuweisung von Zugtrassen in der Schweiz zuständig sein.

In der Agrarpolitik wird präzisiert, dass die Zolltarife beibehalten werden, einschliesslich der Zollkontingente und ihrer Bewirtschaftungsmethode.

Wenn diese Verhandlungsziele erreicht werden, steht eine breite Allianz bereit, damit die Bilateralen III in einer Volksabstimmung eine solide Mehrheit finden.

Dieser Beitrag erschien auch als Gastbeitrag in der Basler Zeitung am 2. April 2024.

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