Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis IKRB

Die Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) erbringt im Auftrag der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn Leistungen als gemeinsame Aussenstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein. Grundlage ist ein Rahmenvertrag der Nordwestschweizer Kantone mit dem privaten Verein Regio Basiliensis

Die IKRB gewährleistet eine abgestimmte und wirksame Beteiligung der Nordwestschweizer Kantone an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein und auf europäischer Ebene im Auftrag der Kantone und des Bundes. Sie koordiniert die Zusammenarbeit auf Schweizer Seite für folgende Kooperationsgefässe: Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz, Trinationaler Eurodistrict Basel, INFOBEST PALMRAIN sowie die Förderung durch die Neue Regionalpolitik (NRP) des Bundes und das EU-Programm Interreg.

Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) stellt den massgebenden Rahmen für die Aktivitäten der IKRB dar. Mit dem gemeinsamen Leistungsauftrag an die Regio Basiliensis wird den Nordwestschweizer Kantonen eine kostengünstige Erbringung der Kooperationsdienstleistungen durch eine ausgewiesene Kooperationsspezialistin ermöglicht. Die Kantone profitieren von einem hohen Mass an Fachkompetenz und der guten Vernetzung der Regio Basiliensis. Diese ist aufgrund ihrer zweigliedrigen Struktur als privatrechtlicher Verein und als gemeinsame Aussenstelle der Nordwestschweizer Kantone sowohl für die offiziell-staatliche Kooperation wie auch in der zivilgesellschaftlich und wirtschaftlich ausgerichteten Netzwerkbildung tätig. Darin liegt auch ein wichtiger Unterschied zu den Strukturen auf deutscher und französischer Seite, wo diese beiden Bereiche getrennt sind. Im Gegensatz dazu vermag die Regio Basiliensis als Verein und IKRB einen Grossteil der Kooperationsaktivitäten der Nordwestschweizer Partner zu fokussieren und zu integrieren.

IKRB gewährleistet Schweizer Beteiligung auf mehreren Ebenen

Die IKRB gewährleistet im Auftrag der Kantone die Schweizer Beteiligung an den folgenden regionalstaatlichen Kooperationsgremien:

a) Institutionelle Zusammenarbeit am Oberrhein:

b) Förderprogramme:

IKRB als Dienstleistungs- und Beratungsplattform

Die IKRB ist Dienstleistungs- und Beratungsplattform, indem sie über Ziele, Instanzen, Partner und Resultate der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Kantone informiert und entsprechende Angaben vermittelt.

Engagement aller fünf Nordwestschweizer Kantone

Über lange Zeit wurde die grenzüberschreitende Oberrhein-Kooperation auf staatlicher Seite ausschliesslich durch die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bestritten bis sich in den 1990er Jahren auch die Kantone Aargau, Jura und Solothurn in den grenzüberschreitenden Gremien und Strukturen engagierten. Seit 2003 sind alle fünf Kantone der Nordwestschweiz Träger der IKRB. Seit den 1990er Jahren beteiligen sich zudem die Kantone der Nordwestschweiz am Programm Interreg Oberrhein. Auch das Deutsch-Französisch-Schweizerische-Luxemburgische «Karlsruher Abkommen» über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben die fünf Nordwestschweizer Kantone zusammen mit dem Bund ausgehandelt und im Januar 1996 unterzeichnet.