Europe

13 février 2024

EU bringt Gesetz zu Künstlichen Intelligenz (KI) auf den Weg

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 02. Februar 2024 einstimmig die KI-Verordnung (AI Act) gebilligt. Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa.

Ziel der KI-Verordnung ist es, Innovationen zu fördern, das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass KI unter Wahrung der Grundrechte und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU eingesetzt wird. Weltweit ist diese Art des KI-Regelwerkes bisher einzigartig. Die KI-Verordnung ist eine Produktregulierung, die sich nicht auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bezieht, sondern sie soll das Fundament für die Entwicklung anwendungsorientierter KI in Europa schaffen.

Social Scoring (Bewertung des sozialen Verhaltens) mithilfe von KI und Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist gemäss KI-Verordnung verboten, ausserdem enthält die Verordnung strenge einschränkende Vorgaben zur biometrischen Fernidentifikation und einschränkende Vorgaben und beugt einer flächendeckenden biometrischen Überwachung vor.

Hierin zeigt sich auch der risikobasierte Ansatz, den die KI-Verordnung verfolgt: Je höher das Risiko ist, desto strenger sind auch die Pflichten. Während KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko (wie etwa Social Scoring) gänzlich verboten werden und für Hochrisiko-KI-Systeme strenge technische und organisatorische Anforderungen gelten, unterliegen Anwendungen mit geringem Risiko lediglich bestimmten Transparenz- und Informationspflichten. Konkretisierend wird es auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice) ankommen, die zusammen mit Modellanbietenden und Stakeholdern erarbeitet werden, bis später auf Standards und damit harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann. Damit wird der hochdynamischen Entwicklung von KI Rechnung getragen und unter anderem sichergestellt, dass Anwenderinnen und Anwender über die für sie notwendigen Informationen verfügen. Die Pflichten sind begrenzt und möglichst praktikabel ausgestaltet.

Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz und Bundesministerium für Justiz der Bundesrepublik Deutschland vom 02. Februar 2024

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