Jugendprojektfonds der ORK

Der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz (ORK) ist es ein Anliegen, grenzüberschreitende Jugendprojekte zu unterstützen. Daher existiert seit 1997 der Jugendprojektfonds, in den die Gebietskörperschaften der ORK jährlich bis zu 20'000 Euro einspeisen.

Die Mittel sollen der schnellen und unkomplizierten Startfinanzierung grenzüberschreitender Jugendprojekte dienen. Geltungsbereich ist das ganze Mandatsgebiet der ORK.

Projektbeispiele aus der Vergangenheit reichen von sportlichen Projekten wie grenzüberschreitende Turniere über kulturelle Initiativen wie Jugendtheater oder Rapevents bis hin zu jugendpolitischen Veranstaltungen. 

Die maximale Förderhöhe liegt bei 4'000 Euro pro Antrag.

Um gefördert zu werden, müssen die Projekte folgende Kriterien erfüllen:

  • Die zu bezuschussenden Projekte müssen grenzüberschreitende Auswirkungen haben und darüber hinaus in der Zusammensetzung der Projektpartner bi- oder trinational sein.
  • Die Projektbeteiligten müssen zwischen 12 und 25 Jahre alt sein.
  • Antragsberechtigt sind Jugendliche und Jugendorganisationen.
  • Der/die Antragssteller/in muss im Oberrheingebiet wohnhaft sein.

Der ausgefüllte Antrag ist dem Expertenausschusses "Projektförderung" der ORK einzureichen, welcher die Gesuche prüft und über eine Förderung entscheidet.

Den Förderantrag als PDF-Datei zum Herunterladen sowie Projektbeispiele sind auf der Website der ORK zu finden. 

Kontakt

Jugendfonds / Fonds Jeunesse
Regierungspräsidium FREIBURG, SGZE
Kaiser-Joseph-Str. 167
D-79098 Freiburg
Tel.: +49 (0)761 208 1045
Mail: jugendfonds@rpf.bwl.de

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