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30.10.2014

Neue Grundlage für grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Im Gesundheitswesen soll eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in grenznahen Regionen zukünftig dauerhaft möglich sein. Der Bundesrat schickt eine entsprechende Regelung in die Vernehmlassung.

Seit dem Jahr 2006 kann die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) im Rahmen von Pilotprojekten die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland übernehmen. Zurzeit bestehen zwei solche Pilotprojekte im Raum Basel/Lörrach sowie St. Gallen/Liechtenstein. Damit diese dauerhaft weitergeführt und neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ermöglicht werden können, hat der Bundesrat dafür die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet.

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