Relations extérieures de la Suisse

08 février 2017

Steuerregime am EuroAirport Basel- Mulhouse

Der Bundesrat genehmigt das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich

Der Bundesrat genehmigte an seiner Sitzung vom 25. Januar 2017 das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über das am EuroAirport Basel-Mulhouse anwendbare Steuerrecht. Damit kann die Schweiz das Abkommen unterzeichnen und in Kraft setzen, sobald der Rat der EU der 2015 von Frankreich beantragten Ausnahmeregelung in Bezug auf die Mehrwertsteuer zugestimmt hat. Diese Ausnahmereglung soll gewährleisten, dass im Schweizer Sektor des EAP weiterhin die Schweizer Mehrwertsteuer angewendet werden kann. Das Abkommen wird veröffentlicht, sobald es unterzeichnet ist. Der Bundesrat stimmte ebenfalls einer Vereinbarung über die Entschädigung des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde im Schweizer Sektor des Flughafens zu.

Das Abkommen regelt im Wesentlichen folgende Punkte: 

  • die Anwendung der Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor des Flughafens;
  • die Aufteilung der Unternehmenssteuereinnahmen des Flughafens zwischen der Schweiz und Frankreich unter Berücksichtigung aller Akteure; 
  • die Kompensation des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde im Schweizer Sektor des Flughafens; 
  • die Anwendung der französischen Einkommenssteuer und der Schweizer Kapitalsteuer auf Unternehmen im Schweizer Sektor. Damit fallen die wichtigsten französischen Neben- und Lokalsteuern weg, da das Schweizer Regime der Kapitalsteuer als gleichwertig angesehen wird.

Das Abkommen ermöglicht eine dauerhafte rechtliche Regelung im Steuerbereich und gewährleistet die Weiterentwicklung und die Attraktivität des Flughafens.

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