VERANSTALTUNGEN

28.10.2013

RegioTriRhena-Konferenz: Welches Potenzial haben regionale Produkte in der RegioTriRhena?

Montag, 28. Oktober 2013, 17.00 - 20.00 Uhr, Altkirch Regionale Produkte sind über die Grenzen hinaus beliebt - Podiumsdiskussion in Altkirch über das Potenzial regionaler Produkte in der RegioTriRhena

Wir haben uns daran gewöhnt, zu jeder Jahreszeit jedes Lebensmittel in unveränderter Qualität und überall zu bekommen. Um die halbe Welt transportiert, gelangen die Lebensmittel bequem und billig auf unsere Tische. Regionale Produkte hingegen stehen für kurze Wege vom Produzenten zum Verbraucher, für ein frisches saisonales Angebot und für den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region.
Auf Einladung der RegioTriRhena diskutierten Fachleute aus dem Elsass, der Schweiz und Südbaden über das Potenzial dieser Produkte.

Welches Produkt darf sich überhaupt als regional bezeichnen? Die Diskussion ergab, dass grenzüberschreitend überall unterschiedliche Masstäbe gelten. Während die Basler Leckerli nicht als regionales Produkt gelten, da sie aus weniger als 75 Prozent regionalen Zutaten bestehen, so René Bourquin von der Genossenschaft MIGROS Basel, dürfen die Schwarzkirschen das Migros-Label "Aus der Region für die Region" tragen. Der Schwarzwälder Schinken hingegen, ist wohl eher nicht als wirklich regionales Produkt anzusehen, da, so Reinhold Vetter, Referatsleiter Landwirtschaft beim Freiburger Regierungspräsidium, das Fleisch zum Teil einen langen Transportweg habe, bevor es in der Region verarbeitet werden könne. Berhard Faller, Produzent von Konfitüren und Vertreter der Aktion "Badischer Einkaufskorb" sieht indes weniger die Transportwege als Kriterium, sondern den ökologischen Fussabdruck. Claire Silber von der Elsässischen Landwirtschaftskammer hingegen wies darauf hin, dass im Elsass vor allem Vorschriften eingehalten werden müssten, bevor sich ein Produkt Elsässisch nennen dürfe.

Unterschiede gibt es auch bei den Arbeitsgesetzen, bei Löhnen und Arbeitszeiten. Während in Deutschland Saisonarbeiter aus Osteuropa zu geringen Löhnen eingesetzt werden, wäre dies in Frankreich strafbar. Hier verdient ein Feldarbeiter zwischen 9 und 10 Euro die Stunde, mehr als der Landwirt selbst. Auch in der Schweiz gibt es keinen Mindestlohn, jedoch bindende Verpflichtungen des Bauernverbandes. Hier gilt ein Minimallohn zwischen 3.400 und 4.150 Franken.

Trotz dieser Unterschiede bleibt resümierend festzuhalten, dass regionale Produkte weiter im kommen sind und regionale Spezialitäten über die Grenzen hinaus bei den Verbrauchern beliebt sind. Die RegioTriRhena werde das Thema auch künftig weiterverfolgen, betonte Michael J. Pistecky, Präsident der RegioTriRhena in seinem Schlusswort.

Zurück