News Wirtschaft und Arbeit

13.06.2017

Mehrwertsteuergesetz per 1. Januar 2018 revidiert

Parlament beschliesst Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Diese trägt wesentlich zum Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen bei.

Die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und baut Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen ab. Bisher konnten ausländische Unternehmen bis zu einem Umsatz von 100‘000 Franken in der Schweiz ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer erbringen. Dies führte zu Wettbewerbsnachteilen für das inländische Gewerbe, insbesondere in den Grenzregionen. Neu ist für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der Umsatz im Inland massgebend, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100‘000 Franken erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.

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