News Aussenbeziehungen Schweiz

19.12.2017

Grünes Licht für schweizerisch-französisches Abkommen zum Steuerregime am EuroAirport

Nach den eidgenössischen Räten hat nun auch das französische Parlament das Abkommen zu den Steuerfragen am Euroairport ratifiziert. Die Regelungen für Schweizer Unternehmen, die am EuroAirport tätig sind, werden ab 2018 gelten und Rechtssicherheit schaffen. 

Mit Beginn des Jahres 2018 wird am Flughafen Basel-Mulhouse das neue Steuerregime in Kraft treten, das unter anderem klärt, welche Steuern Schweizer Unternehmen, die am EuroAirport tätig sind, an die Schweiz oder an Frankreich zu entrichten haben. Das Abkommen ermöglicht eine dauerhafte rechtliche Regelung im Steuerbereich und gewährleistet die Weiterentwicklung und die Attraktivität des Flughafens und dessen Aktivitäten. Der Staatsvertrag legt namentlich fest, dass im Schweizer Sektor des EAP die Schweizer Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Zudem werden die Unternehmenssteuereinnahmen des EAP zwischen der Schweiz und Frankreich aufgeteilt. Festgeschrieben wird im Abkommen überdies eine Abgeltung für den Aufwand der französischen Flugaufsichtsbehörde im Schweizer Sektor.

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