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Die Auswirkung der bilateralen Verträge auf die Dreiländerregion rund um Basel


Die bilateralen Verträge werden in den nächsten Jahren zu einer verstärkten Annäherung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) führen. Bereits heute bestehen intensive wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verflechtungen in der Dreiländerregion rund um Basel. Die Öffnung gegenüber den Grenznachbarn gehört mittlerweile zum politischen Selbstverständnis der RegioTriRhena. Die bilateralen Verträge bieten nun die Möglichkeit, durch eine zusätzliche Öffnung der Märkte und durch die Angleichung einzelner rechtlicher Grundlagen die bestehenden grenzüberschreitenden Kontakte zu festigen und zu erleichtern. Zugleich sind sie ein "Testlauf" und ein Impulsgeber für weitere Integrationsschritte und Kooperationsaktivitäten in der Zukunft.


Grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Basis für eine erfolgreiche Umsetzung der bilateralen Verträge

Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurden im Mai 2000 vom Schweizer Volk mit einem deutlichen Mehr angenommen und werden voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2001 in Kraft treten. Das Vertragswerk vereint die zum Teil gegensätzlichen Interessen der Europäischen Union und der Schweiz in sieben Einzelbereichen: Freier Personenverkehr, Liberalisierung des Luft- und Landverkehrs, Beseitigung technischer Handelshemmnisse, gegenseitige Öffnung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und der Landwirtschaft sowie Zusammenarbeit in der Forschung.

Die deutsch-französisch-schweizerische Grenzregion am Oberrhein wird mit diesen Auswirkungen in besonderem Masse konfrontiert sein, denn hier besteht auf der Basis geschichtlicher und kultureller Gemeinsamkeiten und einer gezielten Regionalpolitik der Öffnung gegenüber den Grenznachbarn eine vergleichsweise enge wirtschaftlich-soziale Verflechtung: Rund 54'000 Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich pendeln täglich zur Arbeit in die Nordwestschweiz. Umgekehrt locken Unterschiede im Preisniveau Schweizer Einkaufstouristen und Restaurantbesucher ins grenznahe Elsass und in den südbadischen Raum. Zahlreiche Schweizer Firmen haben auf der deutschen und französischen Seite Niederlassungen.

Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren mit finanzieller Unterstützung der Nordwestschweizer Kantone, des Bundes sowie Privater im Rahmen der EU-Förderinitiative INTERREG zahlreiche grenzüberschreitende Partnerschaften, Netzwerke und Einzelprojekte in den verschiedensten Bereichen realisiert. Stellvertretend seien hier der oberrheinische Museumspass mit über 140 angeschlossenen Museen, die trinationale Ingenieurausbildung an den Standorten Muttenz, Lörrach und Mulhouse, das BioValley-Netzwerk für Start-ups im Bereich der Life Sciences oder das oberrheinische Schulbuch genannt.

Dies alles ist Beleg für die bereits bestehenden grenzüberschreitenden Verflechtungen in der RegioTriRhena, die nunmehr eine über die bereits geltenden Abkommen weit hinausreichende Impulsierung erfahren werden. Nachfolgend versuchen wir die möglichen regionalen Auswirkungen der einzelnen Abkommen aufzuzeigen.


Regionale Auswirkungen der sieben sektoriellen Abkommen

Das Abkommen über den freien Personenverkehr wird wohl die grössten Auswirkungen auf die Schweiz und insbesondere auf die Schweizer Grenzregionen haben. Der Haupteffekt dieses Vertrages ist die erleichterte Anstellungsmöglichkeit qualifizierter Arbeitskräfte aus der EU für den Schweizer Werkplatz. Die Möglichkeit, ohne Frist und sonstige Einschränkungen Arbeitskräfte aus einem potentiell über 380 Millionen Personen zählenden Arbeitsmarkt beziehen zu können, wird zur Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Wirtschaftsstandortes positiv beitragen.

Die hauptsächlich von der Personenfreizügigkeit betroffenen Schichten sind gut qualifiziert und somit auch nur unter der Bedingung relativ hoher Entlöhnung bereit, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Statistiken der letzten Jahre zeigen, dass ärmere Bevölkerungschichten der EU kaum mehr von der Schweiz angezogen werden und dass die hiesigen Arbeitgeber für sie auch immer weniger eine Verwendung haben. Zudem hat die Einführung der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU im Jahr 1993 gezeigt, dass die Grenzöffnung keineswegs zu grossen Migrationsströmen führt. Daher lässt sich der Schluss ziehen, dass das Einwanderungspotential aus dem EU-Raum insgesamt eher bescheiden ist.

Die durch die Personenfreizügigkeit vom Schweizer Werkplatz angezogenen Personen werden natürlich innerlandes arbeiten, aber nicht unbedingt hier auch Wohnsitz nehmen, weil die Wohnungsmärkte in Frankreich und Deutschland flexibler und preisgünstiger sind. Im Grossraum Basel wird dies voraussichtlich zu einem Anstieg der Zahl der Grenzgänger führen. Auch für die bereits ansässige Bevölkerung im grenznahen Ausland wird der Grenzgängerstatus aufgrund weitgehender Erleichterungen (längere Gültigkeitsdauer der Bewilligung, berufliche und geografische Mobilität, Möglichkeit selbständiger Erwerbstätigkeit, usw.) an zusätzlicher Attraktivität gewinnen. Diese Erleichterungen werden zudem, im Gegensatz zu vielen anderen Regelungen der Personenfreizügigkeit, sofort mit dem Inkrafttreten der Verträge und ohne Vorbehalte gelten.

Neu werden zusätzlich auch EU-Bürger aus Staaten ohne gemeinsame Grenze mit der Schweiz (z. B. Spanier, Portugiesen, Engländer) das Recht haben, sich im grenznahen Frankreich oder Deutschland niederzulassen und als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten. Aufgrund des insgesamt eher bescheidenen Wanderungspotentials innerhalb der EU werden aber wahrscheinlich nur wenige von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Eine kurz- oder mittelfristige Angleichung des Lohnniveaus aufgrund der verstärkten grenzüberschreitenden Integration des Arbeitsmarktes ist wenig wahrscheinlich. Dies lässt sich am Beispiel anderer Regionen an der EU-Binnengrenze nachweisen, wo trotz freiem Personenverkehr seit bald zehn Jahren nach wie vor beträchtliche Lohnniveau-Unterschiede bestehen. So liegt beispielsweise das durchschnittliche Verdienstniveau in Baden-Württemberg um rund 50% höher als im Elsass, wobei die Unterschiede im produzierenden Gewerbe deutlich grösser sind als im Dienstleistungsbereich. Ein durch die Personenfreizügigkeit verursachtes Salärdumpingrisiko ist relativ klein und dies sowohl aus juristischen (flankierende Massnahmen) als auch aus wirtschaftlichen Gründen (Wachstum des allgemeinen Wohlstandes). Am ehesten dürften, falls überhaupt, die höher qualifizierten und bis anhin relativ stark geschützten Berufe wie Zahnärzte, Berater, Architekten, Ingenieure usw. unter Druck geraten.

Für alle Arbeitnehmer, die während ihres Erwerbslebens in verschiedenen Ländern der EU und der Schweiz tätig waren, wirkt sich die bessere Koordination der Sozialversicherungssysteme im Rahmen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit durchaus positiv aus, z.B. durch die Anrechnung von Versicherungszeiten aus allen Vertragsstaaten. Die Neuregelung der Krankenversicherung, dass nämlich Arbeitnehmer zukünftig generell an ihrem Arbeitsort bzw. im betreffenden Land sich versichern lassen müssen, hat bei den elsässischen Grenzgängerorganisationen heftigen Protest ausgelöst. Demnach müssten sich die französischen Grenzgänger neu in der Schweiz krankenversichern lassen, was natürlich tendenziell teurer ist als in Frankreich. In der Tat hat Frankreich im Gegensatz zu den anderen EU-Nachbarstaaten der Schweiz die Option, für Grenzgänger hier eine Sonderregelung zu treffen, zunächst nicht genutzt. Dies soll nun aber voraussichtlich nachgeholt werden.

Entgegen einer weitverbreiteten Meinung werden wahrscheinlich nur wenige zur Zeit in der Schweiz Wohnansässige aufgrund der bilateralen Verträge ihren Hauptwohnort nach Frankreich oder Deutschland verlegen. Tatsächlich besitzen Schweizer bereits heute das Recht, sich im Elsass niederzulassen, auch wenn sie weiterhin in der Schweiz arbeiten. Es machen aber nur relativ wenige von dieser Möglichkeit Gebrauch. Gemäss Angaben der französischen Behörden sind nur rund 2'500 Schweizer und Schweizerinnen offiziell im Elsass wohnhaft (Stand April 2000). Es gilt zudem zu berücksichtigen, dass Personen, die aus der Nordwestschweiz in Richtung Elsass oder Baden-Württemberg umziehen, aber gleichzeitig ihren Arbeitsplatz in der Schweiz behalten, mögliche Einbussen im Falle einer Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen müssen, da Arbeitslosenentschädigungen nach Massgabe der geltenden Regelungen im Wohnsitzstaat zugesprochen werden. Vor allem für Familien mit nur einer erwerbstätigen Erziehungsperson wird ein solches Risiko bei der Evaluation eines möglichen Umzugs eine nicht zu unterschätzende Bedeutung haben. Generell gilt es zu berücksichtigen, dass nicht nur ökonomische Gründe die Wohnsitzwahl beeinflussen, sondern unabhängig von den bilateralen Verträgen eine Vielzahl weiterer Gründe, vor allem sozialer und kultureller Art, eine Rolle spielen.

Mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens kann mit mehr europäischen Flügen von und nach Basel gerechnet werden, da der Wettbewerbsdruck ansteigt. Davon wird der Wirtschaftsstandort RegioTriRhena natürlich insgesamt profitieren, ist doch der Flughafen ein wichtiger regionaler Arbeitgeber. Die Flugpreise Schweizer Fluggesellschaften und für Flüge nach der Schweiz werden bei vermehrtem Wettbewerb tendenziell günstiger. Durch die Liberalisierung wird der Flugverkehr auch in der Region wachsen und damit die Frage nach hinreichendem Immissionsschutz für die Bevölkerung im Bereich der tangierten Flugzonen verstärken.

Die sich auf der Durchgangsstrecke Basel-St.Gotthard-Chiasso befindenden Kantone werden am meisten von den Beeinträchtigungen des Landverkehrsabkommens betroffen sein. Die Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die NEAT und die flankierenden Massnahmen sollten jedoch den Transitverkehr zu beschränken helfen. Der Kanton Basel-Stadt ist von diesem Abkommen als Grenzkanton und Zollabfertigungsstelle betroffen. Gemäss Angaben der Basler Wirtschaftsverbände sind die in der Umgebung von Basel bestehenden Bahnverladevorrichtungen für Lastwagencontainer jedoch noch nicht ausgelastet. Damit aber die Region ihrer Aufgabe als Verkehrsknotenpunkt auf der europäischen Nord-Süd-Achse weiterhin gerecht werden kann, ist ein Ausbau der Infrastruktur zukünftig unvermeidbar. Im Vordergrund steht dabei vor allem ein durchgehender viergleisiger Ausbau der badischen Rheintalstrecke, um für den Güterverkehr bzw. den kombinierten Verkehr Strasse-Schiene neue Kapazitäten zu schaffen.

Das Abkommen über technische Handelshemmnisse wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowohl in den Bereichen der Forschung und Produktion als auch vor allem in der Exportfähigkeit stärken. Die neuen Regelungen ermöglichen den wirtschaftlichen Akteuren einen Zeitgewinn bei der Vermarktung sowohl schweizerischer als auch europäischer Produkte auf den jeweiligen Märkten. Besonders die beidseits des Rheins ansässige Pharma- und Chemieindustrie erhofft sich von diesen Bestimmungen entscheidende Vorteile. Profitieren werden aber auch der Maschinenbau, die Telekommunikation und Unternehmen im Bereich der Medizinaltechnik. Da die deutschen Behörden allerdings bereits jetzt in manchen wirtschaftlichen Bereichen die schweizerischen Konformitätsbewertungen anerkennen, werden die Erleichterungen durch das Abkommen über technische Handelshemmnisse nicht überall im gleichen Ausmass spürbar sein. Ohnehin werden gewisse Handelshemmnisse ohne Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union bestehen bleiben, nämlich: (1) Zollhemnisse bezüglich der Herkunftsregeln der Produkte, (2) technische Hemmnisse in den nicht harmonisierten Bereichen, (3) Steuerhemmnisse (Mehrwertsteuer) und (4) eingeschränkter Grenzübertritt (Schengen).

Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen betrifft hauptsächlich die Gemeinden. Da die gewinnträchtigen kantonalen und eidgenössischen Aufträge jetzt schon WTO-konform ausgeschrieben werden und die Schweiz auch ganz allgemein eine Vielzahl von Liberalisierungsmassnahmen in den letzten Jahren eingeleitet hat, wird der Vertrag über das öffentliche Beschaffungswesen keine einschneidenden Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft haben. Im Raume Basel stehen Gemeindeaufträge jetzt schon für deutsche und französische Unternehmen offen. Sowohl Schweizer wie auch EU-KMU's sind auf beiden Seiten der Grenze tätig, so dass in Gewerbekreisen kaum Befürchtungen bezüglich eines grösseren Konkurrenzdruckes bestehen.

Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird den Export von Milchprodukten erleichtern sowie auch anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Man erwartet aber keinen beträchtlichen Zuwachs des europäischen Konkurrenzdrucks. Der in der Region Basel übliche lokale Einkaufstourismus wird wohl bestehen bleiben, da die Öffnung partiell bleibt und nur bestimmte Produktgruppen umfasst. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass nicht nur der Preis für Schritt über die Grenze entscheidend ist, sondern vor allem auch die unterschiedlichen Produkte sowie die Qualität der Ware.

Das Forschungsabkommen wird die Einbindung in die europäische Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Instituten sowohl in der Grundlagen- wie auch in der angewandten Forschung erleichtern. Für die Region Basel als bedeutendem Industriestandort besitzt dieses Abkommen natürlich einige Relevanz. Die Grossindustrie wird von den besseren Mitentscheidungs- und Führungsmöglichkeiten in konkreten angewandten Forschungsbereichen profitieren und die Universität Basel wird gegebenenfalls ihre bereits jetzt sehr enge Zusammenarbeit im Rahmen der "Europäischen Konföderation der Oberrheinischen Universitäten" (EUCOR) noch weiter ausbauen.


Nicht alle grenzüberschreitenden Hindernisse werden beseitigt

Mit den bilateralen Verträgen kommt es nur in den mit den sieben sektoriellen Einzelbereichen abgedeckten Bereichen zu einer Liberalisierung zwischen der Schweiz und der EU. In vielen anderen Bereichen werden aber wie bis anhin Hindernisse bestehen bleiben. So kommt es zollseits mit den Verträgen nur zu Erleichterungen in einzelnen Bereichen des Agrarhandels. Ansonsten werden die Ein- und Ausfuhrkontrollen im Warenverkehr wie bis anhin den Grenzübertritt erschweren.

Die Öffnung des Wohn- und Arbeitsmarktes durch die bilateralen Verträge wird nur für EU-Bürger und Personen mit Schweizer Nationalität gelten. Hier ist zu beachten, dass sowohl in der Nordwestschweiz wie auch im angrenzenden Deutschland und Frankreich sehr viele Drittstaatsangehörige, vor allem osteuropäischer und afrikanischer Herkunft, ansässig sind. Dieser Personenkreis wird nicht von der Liberalisierung profitieren können.

Ferner sind auch die unterschiedlichen gesetzlichen nationalen Regelungen zu berücksichtigen. Diese haben eine grundlegende Bedeutung im Berufsleben sowie im Lebensalltag, womit sich bei einem Schritt über die Grenze wie bis anhin die Frage nach den gesetzlichen Regelungsinhalten des anderen Landes stellt. Dies spielt vor allem eine Rolle im Bereich des Arbeitsrechts, des Handelsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie in anderen Gebieten. Auch wird sich die Schweiz nicht an der Währungsunion beteiligen, wodurch für Unternehmen und Private das Währungsrisiko wie auch der Aufwand bei Geldtransaktionen bestehen bleibt.

Ein nicht zu unterschätzender Faktor für den Oberrhein ist die Sprachhürde, die es zu bewältigen gilt, sobald Kontakte mit dem Elsass geknüpft werden. Dies zeigte sich erst kürzlich wieder bei Ausschreibungen, die im Rahmen der Auftragsvergabe für den Ausbau des EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg, der sich auf französischem Territorium befindet, erfolgten: So stellte sich für Schweizer Unternehmen das Problem, dass Offerteingaben gemäss den geltenden Eingabevorschriften teilweise in französisch zu erfolgen hatten.


Welche Perspektiven bieten die bilateralen Verträge?

Gemäss einer Studie der BAK Konjunkturforschung Basel AG von 1999 werden die bilateralen Verträge positive Auswirkungen auf die Binnenkonjunktur haben. Diese Auswirkungen werden sich im besonderem Mass in den Grenzregionen und somit auch in der Nordwestschweiz bemerkbar machen. Die bilateralen Verträge werden in den nächsten Jahren im Alltags- und Berufsleben zu einer verstärkten Annäherung zwischen der Schweiz und der EU führen. Sie bieten die rechtliche Basis für eine verstärkte Öffnung gegenüber EU, dem Haupthandelspartner der Schweiz. Für das Oberrheingebiet, die RegioTriRhena und die Dreiländer-Agglomeration Basel stellen die bilateralen Verträge eine Chance dar, die bereits bestehenden engen Kontakte mit den französischen und deutschen Nachbarn auf allen Ebenen weiter zu vertiefen und so die Vorteile, welche die Verträge beiden Seiten bieten, voll nutzen zu können.



Biografische Notiz der Autoren

Eric Jakob
1962 in Basel geboren. Aufgewachsen in Binningen/BL. Matura am Gymnasium Oberwil/BL. Studium der Germanistik, Philosophie, Anglistik und Medienwissenschaften in Basel und Edinburgh. Lizentiat 1988. Während des Studiums journalistische Tätigkeit bei verschiedenen Tageszeitungen. 1988-1989 Koordinator Logistik für den europäischen Kirchenkongress "Frieden in Gerechtigkeit" in Basel. 1990-1993 Assistent bei der Interdisziplinären Berater- und Forschungsgruppe IBFG für die "Kommunikations-Modellgemeinde Basel". 1993-1995 Schweizer Mitarbeiter bei der Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen INFOBEST PALMRAIN in Village-Neuf (F). 1995 Promotion. Seit 1995 stellvertretender Geschäftsführer bei der REGIO BASILIENSIS. 1999 Zertifikat der Europaseminare Solothurn. 2000 Masters of Marketing.

Manuel Friesecke
1967 in Mendrisio/TI geboren. Aufgewachsen in Riehen/BS und Schalchen/ZH. Matura am Gymnasium Büelrain in Winterthur. Studium der Rechtswissenschaften in Basel mit Schwergewicht im internationalen Recht. Lizentiat 1994. Anschliessend verschiedene juristische Volontariate bei den kantonalen Verwaltungen und den Gerichten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. 1995 humanitärer Einsatz in einem Flüchtlingslager in Kroatien. Daraufhin Beginn einer Dissertation zum Minderheitenschutz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). 1997 zehnmonatiges Praktikum beim Sekretariat der Parlamentarischen Versammlung der OSZE in Kopenhagen. Abschluss der Doktorarbeit 1998. Seit Februar 1999, Schweizer Mitarbeiter bei der Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen zwischen Frankreich, Deutschland und der Schweiz INFOBEST PALMRAIN in Village-Neuf.



Literatur

René Schwok/Nicolas Levrat, Consequences des accord bilateraux entre la Suisse et l'Union européenne pour les cantons frontaliers de la France, Etude mandatée par le "Groupe de concertation des cantons limitrophes de la France", Articles et conférences, Genève 2000.

BAK Konjunkturforschung Basel AG, Alternative EU-Integrationsszenarien der Schweiz, Wirtschaftswissenschaftliche Untersuchung zum Integrationsbericht 1999, BWA Schriftenreihe, Beiträge zur Wirtschaftspolitik Nr. 7, Bern 1999.

Susanne Eder/Martin Sandter, Staatsgrenzen in der RegioTriRhena - Barriere oder Stimulus? In: Regio Basiliensis, Basler Zeitschrift für Geographie, Nr. 41/1, Wirtschaftsraum - RegioTriRhena, Basel 2000.

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Eildienst Nr. 179/99, Stuttgart 1999.