1990 lancierte die Europäische Union (EU) die Gemeinschaftsinitiative INTERREG mit dem Ziel, durch die Intensivierung der Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg die Integration im europäischen Raum und eine ausgewogene Entwicklung zwischen den Regionen zu fördern. Seitdem wurde INTERREG laufend weiter entwickelt.
Heute stellt INTERREG unter dem Titel "Europäische territoriale Zusammenarbeit (EtZ)" eines der zentralen Instrumente der europäischen Kohäsions- resp. Regionalpolitik, mit der die Entwicklungsdifferenzen zwischen den Regionen in Europa gemindert sowie der ökonomische, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Damit fokussiert die EtZ weitgehend auf die Ziele der EU-Strategien von Lissabon - Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung - sowie von Göteborg - Nachhaltigkeit.
In der aktuellen Förderperiode 2007-13 - INTERREG IV - investiert die EU aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 8.7 Mrd. Euro für die grenzübergreifende Zusammenarbeit in Europa.
Dabei unterstützt die EU die Kooperation in drei Ausrichtungen:
- INTERREG IVA: grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen benachbarten Grenzregionen
- INTERREG IVB: transnationale Zusammenarbeit zwischen Regionen in grösseren, zusammenhängenden Regionen
- INTERREG IVC: interregionale Zusammenarbeit zwischen nicht-benachbarten Regionen in ganz Europa
Im Rahmen von INTERREG kommen Schweizer Akteure zwar nicht in den Genuss von EU-Fördermitteln, sie profitieren aber gleichwohl von den durch die realisierten Kooperationsprojekte geschaffenen Synergien und Impulse. Dies haben die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura früh erkannt und beteiligen sich von Anfang an an INTERREG. In der aktuellen Förderperiode beteiligen sich die Nordwestschweizer Kantone an vier INTERREG IV-Programmen auf grenzüberschreitender, transnationaler sowie interregionaler Ebene.
INTERREG IVA Oberrhein
An den Grenzen Deutschlands, Frankreichs und der Schweiz vereint der Oberrhein vier Regionen - Südpfalz, Baden, Elsass und Nordwestschweiz -, die historisch, kulturell und wirtschaftlich einen bedeutenden Platz in Europa einnehmen. Mit 5.9 Mio. Einwohnern, zahlreichen kulturellen und touristischen Anziehungspunkten sowie einer Wirtschaftskraft von rund 170 Mrd. Euro p.a. verfügt der Oberrhein in verschiedener Hinsicht über ein grosses und wertvolles Potenzial.
Um diese Vorteile noch besser nutzen und den Oberrhein als Modellregion in Europa entwickeln zu können, soll die langjährige und erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter vertieft werden. Das Programm INTERREG IVA Oberrhein leistet einen wesentlichen Beitrag dazu.
Im sogenannten "Operationellen Programm", das die Grundlage für die Programmumsetzung darstellt, haben die deutschen, französischen und Schweizer Programmpartner folgende drei Förderziele festgelegt:
- Gemeinsame Nutzung der ökonomischen Potenziale des Oberrheinraums;
- Förderung des Oberrheinraums als integrierte Bildungs-, Arbeits- und Wohnregion;
- Nachhaltige Gestaltung der Entwicklung des Oberrheinraums.
Mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 140 Mio. Euro - darin 67 Mio. an Fördermitteln aus dem EFRE - stellt das Programm INTERREG IVA Oberrhein nicht nur ein wichtiges Finanzierungsinstrument für alle grenzüberschreitenden Projekte dar, sondern leistet auch einen messbaren Beitrag zur Weiterentwicklung und Positionierung der Region Oberrhein in Europa.
Programmsekretariat
Technisches Sekretariat INTERREG IVA Oberrhein
Région Alsace
1, Place Adrien Zeller
BP 91006
F-67070 STRASBOURG
Tel. +33 (0)388 15 69 20
Fax +33 (0)388 15 68 49
interreg@region-alsace.eu
www.interreg-oberrhein.eu
Schweizer Kontaktstelle
REGIO BASILIENSIS
Freie Strasse 84
Postfach
4010 Basel
Tel. 061 915 15 15
Fax 061 915 15 00
veronique.bittner@regbas.ch
www.regbas.ch
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INTERREG IVB Nordwesteuropa und Alpenraum
Zusammen mit den anderen Schweizer Regionen beteiligt sich die Nordwestschweiz an zwei INTERREG IVB-Programmen: Nordwesteuropa und Alpenraum. Beide Programme zielen darauf ab, einerseits die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit ihres Gebiets zu steigern, andererseits die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung ihres Raumes zu fördern. Dabei setzen die beiden Programme aufgrund ihrer divergierenden geographischen Situation jeweils unterschiedliche Förderschwerpunkte.
Mit Belgien, Grossbritannien, Irland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz deckt das Programm Nordwesteuropa den wichtigsten wirtschaftlichen und städtischen Ballungsraum Europas ab. Dies spiegelt sich in den Förderprioritäten des Programms wider:
- Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft durch Aktivierung der Innovationskapazität;
- Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen sowie natürlicher und technischer Risiken;
- Intelligente und zukunftsfähige Verkehrs-, Informations- und Kommunikationstechnologielösungen;
- Förderung starker und erfolgreicher Städte und Regionen.
Das Programm Alpenraum umfasst seinerseits deutsche, französische, italienische, österreichische, slowenische und schweizerische Regionen in den Alpen und Voralpen und hat drei sich daraus ableitende Förderschwerpunkte definiert:
- Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität;
- Räumlicher Zugang und Vernetzungsqualität;
- Umwelt und Risikoprävention.
Die INTERREG IVB-Projekte müssen einen umsetzungsorientierten sowie einen integrierten räumlichen Ansatz verfolgen. Mit anderen Worten müssen sie dem gesamten entsprechenden Programmgebiet konkrete, erkennbare und nachhaltige Vorteile verschaffen. Für die Förderung solcher Projekte verfügen die Programme Nordwesteuropa und Alpenraum über rund 355 resp. 98 Mio. Euro EFRE-Mittel.
Programmsekretariate
Technisches Sekretariat INTERREG IVB Nordwesteuropa
Les Arcuriales (6ème étage)
45, Rue de Tournai
F-59800 Lille
Tel. +33 (0)3 20 78 55 00
Fax +33 (0)3 20 55 65 95
nwe@nweurope.eu
Bwww.nweurope.eu
Technisches Sekretariat INTERREG IVB Alpenraum
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Lazarettstrasse 67
D-80636 München
Tel. + 49 89 9214 1800
Fax + 49 89 9214 1820
jts@alpine-space.eu
www.alpine-space.eu
Schweizer Kontaktstelle
National Contact Point INTERREG IVB
Bundesamt für Raumentwicklung
3003 Bern
Tel. 031 322 40 78
Fax 031 322 78 69
sebastien.rieben@are.admin.ch
www.are.admin.ch
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INTERREG IVC
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Lissabon- und Göteborg-Strategien spielen der Erfahrungsaustausch und der Wissenstransfer zwischen den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Europa eine wesentliche Rolle. Genau an diesem Punkt setzt das Programm INTERREG IVC an.
Für eine Projektfinanzierung im Rahmen des Programms INTERREG IVC kommen alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz in Betracht. Damit fördert das Programm Kooperationsprojekte zwischen nicht benachbarten Regionen aus ganz Europa.
Neben der Verbesserung der Effektivität regionaler Entwicklungsstrategien ist das Programm INTERREG IVC dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa verpflichtet und möchte das Wachstum und die Beschäftigung - insbesondere in den weniger entwickelten Regionen - fördern. Zu diesem Zweck wurden zwei Förderprioritäten definiert:
- Innovation und wissensbasierte Wirtschaft;
- Umweltschutz und Risikovermeidung.
Programmsekretariat
Technisches Sekretariat INTERREG IVC
Les Arcuriales - 5D
45, Rue de Tournai
F-59000 Lille
Tel. +33 (0)3 28 144 100
Fax +33 (0)3 28 144 109
info@interreg4c.eu
www.interreg4c.eu
Schweizer Kontaktstelle
REGIO BASILIENSIS
Freie Strasse 84
Postfach
4010 Basel
Tel. 061 915 15 15
Fax 061 915 15 00
veronique.bittner@regbas.ch
www.regbas.ch
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INTERREG V-Förderperiode 2014 - 2020
Zum Ende des Jahres 2013 läuft die INTERREG IV-Förderperiode aus. Die Vorbereitungen für die Aufstellung der neuen INTERREG V-Programme für die Jahre 2014 - 2020 haben daher bereits begonnen.
Schon im Oktober 2011 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für die Kohäsionspolitik ab dem Jahr 2014 präsentiert. Aufgrund der stärkeren Fokussierung der Fördermittel auf die Europa 2020-Strategie "Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" bedeutet dies für die künftigen INTERREG V-Programme, dass nach den derzeit vorliegenden Vorschlägen der EU-Kommission in einem vorgegebenen Menü von elf Themen Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Es handelt sich dabei um folgende Prioritäten:
- Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation
- Verbesserung des Zugangs sowie der Nutzung und Qualität der IKT
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
- Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft
- Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements
- Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen
- Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen
- Förderung von Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität
- Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut
- Investitionen in Kompetenzen, Bildung und lebenslanges Lernen durch Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur
- Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Ausbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung
- für jedes INTERREG V A und INTERREG V B-Programm werden bis zu vier thematische Ziele festgelegt;
- für das INTERREG V C-Programm können alle thematischen Ziele ausgewählt werden.
- 8,569 Milliarden Euro (73,24%) für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG V A;
- 2,431 Milliarden Euro (20,78%) für die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG V B;
- 0,7 Milliarden Euro (5,98%) für die interregionale Zusammenarbeit (u.a. INTERREG V C).
Schweizer Beteiligung an INTERREG:
Neue Regionalpolitik
Seit 2008 erfolgt die Schweizer Beteiligung an INTERREG im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP). Die NRP hat die Stärkung von Unternehmertum, Wertschöpfung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in den Berggebieten, im ländlichen Raum und in den Grenzregionen zum Ziel, um so einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den geförderten Gebieten zu leisten und die räumlichen Disparitäten abzubauen. Für die Umsetzung der NRP sind die Kantone verantwortlich. Diese haben in sogenannten Umsetzungsprogrammen kantonsspezifische NRP-Ziele festgelegt.
Die INTERREG-Projekte werden in der Schweiz somit auf Grundlage der kantonsspezifischen NRP-Ziele beurteilt und entsprechend finanziert. Dies bedeutet, dass eine Bundes- bzw. eine kantonale Förderung nur dann zugesprochen werden kann, wenn die Projekte zum einen die Rahmenbedingungen des entsprechenden INTERREG-Programms erfüllen und gleichzeitig auf die regionalpolitischen Ziele des Bundes bzw. der Kantone hinsteuern. Die Kantone haben weiterhin die Möglichkeit, sich ausserhalb der NRP an INTERREG zu beteiligen. In diesem Fall können auch Kooperationsprojekte, die nicht zu den NRP-Zielen beitragen, in den Genuss einer kantonalen Förderhilfe kommen.
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Aufgabe der REGIO BASILIENSIS (IKRB)
Die REGIO BASILIENSIS (IKRB) fungiert im Auftrag der Nordwestschweizer Kantone als regionale Koordinationsstelle für INTERREG und die NRP. Damit ist eine Vielzahl von Aufgaben verbunden:
- Abwicklung und Koordination des Umsetzungsprogramms zur NRP der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft;
- Abwicklung und Koordination des Programms INTERREG IVA Oberrhein auf Schweizer Seite;
- Vertretung der Nordwestschweizer Kantone gegenüber den französischen und deutschen Partnern des Programms INTERREG IVA Oberrhein;
- Einsitznahme in den Gremien des Programms INTERREG IVA Oberrhein;
- Teilnahme am Netzwerk der schweizerischen nationalen und regionalen INTERREG-Koordinationsstellen;
- Information und Beratung der (Schweizer) Projektverantwortlichen;
- Prüfung der Anträge auf Bundes- und/oder kantonale Förderung;
- Projektbegleitung;
- Verwaltung der Bundesgelder;
- Berichterstattung gegenüber den Nordwestschweizer Kantonen und dem Bund;
- Öffentlichkeitsarbeit.
- Abwicklung und Koordination des Programms INTERREG IVC auf Schweizer Seite;
- Vertretung der Kantone und des Bundes gegenüber den europäischen Partnern des Programms INTERREG IVC;
- Einsitznahme in den Gremien des Programms INTERREG IVC;
- Teilnahme am Netzwerk der schweizerischen nationalen und regionalen INTERREG-Koordinationsstellen;
- Information und Beratung der Schweizer Projektverantwortlichen;
- Projektbegleitung;
- Berichterstattung gegenüber den Kantonen und dem Bund;
- Öffentlichkeitsarbeit.
