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Regioinform 1/2010
REGIO BASILIENSIS Jahresbericht 2009

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INTERREG

Was ist INTERREG?

Rückblick auf INTERREG I, II und III

Die Geschichte von INTERREG geht auf das Jahr 1988 zurück. Nach der Verabschiedung des neu ausgerichteten Regionalfonds - Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) - im Dezember 1988 wurden im folgenden Jahr einige Pilotprogamme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestartet. Im August 1990 verabschiedete dann die Europäische Kommission die Gemeinschaftsinitiative INTERREG.

Hauptziele von INTERREG sind die Intensivierung der Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg, eine verstärkte Beteiligung der (Grenz-)Regionen an einer ausgewogenen Entwicklung des Raumes und der Vollendung des europäischen Binnenmarktes sowie eine bessere Verankerung der europäischen Idee bei den Bürgern. Alle inneren und äusseren Grenzen der Europäischen Union (EU) sind im Rahmen von INTERREG förderfähig. Demnach können auch Partner aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten bei INTERREG mitwirken, sie werden allerdings nicht mit EU-Mitteln unterstützt.

Zwischen 1990 und 2006 (INTERREG I: 1990-1993, INTERREG II: 1994-1999, INTERREG III: 2000-2006) wurden von der EU insgesamt ca. 9 Mrd. Euro für INTERREG aus dem EFRE bereit gestellt.

Seit dem Jahr 2000 umfasst INTERREG drei Ausrichtungen: Die Ausrichtung A betrifft die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Regionen, die zu verschiedenen Ländern gehören, aber eine gemeinsame Grenze haben. Mit der Ausrichtung B unterstützt die EU die transnationale Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen innerhalb grösserer zusammenhängender Räume. Die Ausrichtung C betrifft die interregionale Zusammenarbeit zwischen nicht-benachbarten Regionen. Damit können sich alle europäischen Regionen an INTERREG beteiligen, unabhängig davon, ob sie sich an der Grenze oder im Landesinnern befinden.

Beteiligung der Schweiz an INTERREG

Die Schweiz hat die Bedeutung der Gemeinschaftsinitiative früh erkannt: Sie beteiligt sich von Beginn an an INTERREG. Im Rahmen von INTERREG I haben mehrere Grenzkantone an der Realisierung grenzüberschreitender Projekte mitgewirkt. Seit 1994 stellt auch der Bund Gelder für die Förderung von Projekten sowie für die Finanzierung der Begleitmassnahmen (Vollzugs-, Verwaltungs-, Koordinations-, Informations- und Evaluationsarbeiten) zur Verfügung. Sie hat im Rahmen von INTERREG II und III insgesamt 63 Mio. Schweizer Franken für diesen Zweck bereit gestellt.

Dokumente siehe Rubrik "Downloads"

In der Nordwestschweiz haben sich die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura an INTERREG I projektweise beteiligt. Zur Mitwirkung an INTERREG II und III haben die Kantonsparlamente Basel-Stadt und Basel- Landschaft Rahmenkredite in Höhe von jeweils 0.95 (INTERREG II) bzw. 1.35 Mio. Franken (INTERREG III) bewilligt.

Dokumente siehe Rubrik "Downloads"

Neue Förderperiode (2007-2013)

Europäische territoriale Zusammenarbeit (EtZ) bzw. INTERREG IV

In der neuen Förderperiode 2007-2013 wird INTERREG als eigenständiges Ziel der Kohäsions- bzw. Regionalpolitik der EU weitergeführt: Europäische territoriale Zusammenarbeit (EtZ). Dieses neu geschaffene Ziel - hier auch INTERREG IV genannt - dient der Verstärkung der Zusammenarbeit auf grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Ebene.

Die im Rahmen von INTERREG IV von der EU zur Verfügung gestellten Mittel belaufen sich auf 7,75 Mrd. Euro, die wie folgt aufgeteilt sind:

  • 73,86 % für die Finanzierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Ausrichtung A);
  • 20,95 % für die Finanzierung der transnationalen Zusammenarbeit (Ausrichtung B);
  • 5,19 % für die Finanzierung der interregionalen Zusammenarbeit (Ausrichtung C).
Neue Regionalpolitik (NRP)

Ab 2008 findet die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit durch die Schweizerische Eidgenossenschaft im Rahmen der sogenannten Neuen Regionalpolitik (NRP). Die NRP hat die Förderung von Programmen und Projekten zur Stärkung der Innovationskraft, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zum Ziel.

Die Massnahmen der NRP werden durch den Fonds für Regionalpolitik finanziert. In einer ersten Phase spricht der Bund Fördermittel für die Periode 2008-2011 zu, wobei 6-8 Mio. Schweizer Franken für die Förderung grenzüberschreitender und interregionaler Projekte sowie 1-2 Mio. Schweizer Franken für die Unterstützung transnationaler Vorhaben pro Jahr vorgesehen sind.

In der Nordwestschweiz beteiligen sich die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura ab 2007 bzw. 2008 an INTERREG IV bzw. der NRP. Zu diesem Zweck haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ein sogenanntes Umsetzungsprogramm zur NRP erarbeitet. Zudem sind von den beiden Basler Kantonen Rahmenkredite in Höhe von 1.75 resp. 1.50 Mio. Schweizer Franken bewilligt worden. Die Kantone Aargau, Solothurn und Jura beteiligen sich ihrerseits projektweise.

INTERREG am Oberrhein

INTERREG I, II und IIIA-Programme Oberrhein-Mitte-Süd

Zwischen 1990 und 2006 existierten am Oberrhein zwei verschiedene INTERREG-Programmgebiete: PAMINA im Norden und Oberrhein-Mitte-Süd im Süden. Die Nordwestschweiz war Teil des Programms Oberrhein-Mitte-Süd. Im Rahmen von INTERREG I, II und III flossen rund 67 Mio. Euro Fördermittel aus Brüssel in das Programm Oberrhein Mitte-Süd. Zusammen mit den nationalen Kofinanzierungen wurde ein Investitionsvolumen von ca. 150 Mio. Euro generiert. Dies hat die Umsetzung von über 200 grenzüberschreitenden Einzelprojekten ermöglicht, rund die Hälfte davon mit Schweizer Beteiligung.

Die geförderten Projekte umfassen eine grosse Vielfalt von Bereichen - wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr, Raumentwicklung, Umweltschutz, Bildung, Zweisprachigkeit, Kultur, Freizeit etc. - und betreffen die Bevölkerung am Oberrhein - sei es als Einwohner, Angestellter, Unternehmer, Verbraucher, Dienstleistungsnutzer, Student etc.

INTERREG IVA-Programm Oberrhein

In der Förderperiode 2007-2013 werden die beiden Programme Oberrhein Mitte-Süd und PAMINA zu einem gemeinsamen, den ganzen Oberrhein umfassenden Programm zusammengefasst: INTERREG IVA-Programm Oberrhein.

Das Programmgebiet umfasst folgende Gebiete:
  1. Frankreich: Région Alsace, Départements Haut-Rhin und Bas-Rhin
  2. Deutschland: Land- bzw. Stadtkreisen Lörrach, Waldshut, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Emmendingen, Ortenau, Rastatt, Baden-Baden und Karlsruhe im Land Baden-Württemberg sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstrasse, Kreisfreie Stadt Landau, Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hauenstein im Land Rheinland-Pfalz
  3. Schweiz: Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Solothurn und Aargau
INTERREG IVA-Programmgebiet Oberrhein



Das INTERREG IVA-Programm Oberrhein verfolgt folgende Ziele:
  1. Gemeinsame Nutzung der ökonomischen Potenziale des Oberrheinraums;
  2. Förderung des Oberrheinraums als integrierte Bildungs-, Arbeits- und Wohnregion;
  3. Nachhaltige Gestaltung der Entwicklung des Oberrheinraums.
Dokumente siehe Rubrik "Downloads"

INTERREG auf transnationaler und interregionaler Ebene

INTERREG IIIB- und C-Programme mit Nordwestschweizer Beteiligung

Zur Umsetzung von INTERREG IIIB hatte die EU 13 verschiedene Programmgebiete definiert. Für die Nordwestschweiz waren zwei von Bedeutung: Nordwesteuropa und Alpenraum. Für INTERREG IIIC wurde Europa in vier Programmgebiete aufgeteilt: Nord, Ost, Süd und West. Da die geographische Lage der sich beteiligenden Regionen in dieser INTERREG-Ausrichtung keine Rolle spielte, konnten die Nordwestschweizer Kantone im Prinzip in allen vier Programmgebieten tätig werden.

Im Bereich der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit sind 5 INTERREG III-Projekte mit Partnern aus der Nordwestschweiz zustande gekommen. Als Beispiele können das INTERREG IIIB-Projekt "MARS - Nachhaltigkeitsmonitoring im Alpenraum" sowie das INTERREG IIIC-Projekt "Exchanging know-how and transferring experience among border regions in Europe (Change on borders)" genannt werden.

INTERREG IVB- und C-Programme mit Nordwestschweizer Beteiligung

In der neuen Förderperiode sind drei transnationale bzw. interregionale Kooperationsgebiete für die Nordwestschweiz von Bedeutung: Nordwesteuropa, Alpenraum und INTERREG IVC-Raum.

Der INTERREG IVB-Raum Nordwesteuropa besteht aus NUTS II-Regionen der folgenden EU-Mitgliedstaaten: Frankreich, Niederlande, Deutschland, Belgien, Luxemburg, Vereinigtes Königreich und Irland. In der Schweiz sind alle Kantone beteiligt.

INTERREG IVB-Programmgebiet Nordwesteuropa



Im Operationellen Programm INTERREG IVB Nordwesteuropa sind vier Förderbereiche definiert:
  • Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft durch Förderung der Innovationsfähigkeit der Region;
  • Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Management naturbedingter und technologischer Risiken;
  • Verbesserung der Erreichbarkeit durch Förderung sinnvoller und nachhaltiger Verkehrssysteme sowie Informations- und Kommunikationstechnologien;
  • Förderung starker und florierender Städte und Gemeinden auf transnationaler Ebene.
Dokumente siehe Rubrik "Downloads"

Das INTERREG IVB-Programmgebiet Alpenraum deckt die gesamten Westlichen, Östlichen, Nördlichen und Südlichen Alpen, einschliesslich dem Vorland und den nahe gelegenen Küstenbereichen ab. In diesem Raum sind fünf Mitgliedstaaten der EU - Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Slowenien - sowie zwei Nicht-Mitgliedstaaten - Liechtenstein und die Schweiz - zusammengefasst.

INTERREG IVB-Programmgebiet Alpenraum



Das Operationelle Programm INTERREG IVB Alpenraum legt vier Hauptziele fest:
  • Stärkung des Programmgebiets im europäischen Netzwerk der Entwicklungsregionen;
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen dem Kern und den Randgebieten des Alpenraumes;
  • Suche nach effizienten Lösungen im Bereich der Erreichbarkeit durch Förderung nachhaltiger Verkehrs- und Kommunikationssysteme;
  • Schutz der Vielfalt der Natur und des Kulturerbes sowie der Bevölkerung und der Infrastrukturen gegen naturbedingten Risiken durch Entwicklung gemeinsamer Instrumente, Austauschmethoden und Informationen.
Dokumente siehe Rubrik "Downloads"

Das Programmgebiet INTERREG IVC umfasst die ganze EU sowie die Schweiz und Norwegen.

INTERREG IVC-Programmgebiet



Das Operationelle Programm INTERREG IVC enthält drei Prioritäten:
  • Förderung des Erfahrungs- und Wissensaustausches zwischen lokalen und regionalen Akteuren;
  • Zusammenbringen von Regionen unterschiedlicher Erfahrungsniveaus;
  • Förderung des Transfers von "good practices" in sogenannte "mainstream-Programme" der Strukturfonds.
Dokumente siehe Rubrik "Downloads"

Aufgabe der REGIO BASILIENSIS (IKRB)

In der neuen Förderperiode fungiert die REGIO BASILIENSIS (IKRB) im Auftrag der Nordwestschweizer Kantone als regionale Koordinationsstelle für INTERREG IV und die NRP. Damit ist eine Vielzahl von Aufgaben verbunden:
  • Abwicklung und Koordination des Umsetzungsprogramms zur NRP der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft;
  • Abwicklung und Koordination des INTERREG IVA-Programms Oberrhein auf Schweizer Seite;
  • Vertretung der fünf Nordwestschweizer Kantone gegenüber den französischen und deutschen Partnern des INTERREG IVA-Programms Oberrhein;
  • Einsitznahme in den Gremien des INTERREG IVA-Programms Oberrhein;
  • Teilnahme am Netzwerk der fünf schweizerischen regionalen INTERREG IVA-Koordinationsstellen;
  • Information und Beratung der (Schweizer) Projektverantwortlichen;
  • Prüfung der Anträge auf Bundes- und/oder kantonale Förderung;
  • Projektbegleitung;
  • Verwaltung der Bundesgelder;
  • Berichterstattung gegenüber den Nordwestschweizer Kantonen und dem Bund;
  • Öffentlichkeitsarbeit.
Zudem nimmt die REGIO BASILIENSIS im Auftrag des Bundes Aufgaben als Schweizer INTERREG IVC-Koordinationsstelle wahr. In dieser Funktion übernimmt sie folgende Aufgaben:
  • Abwicklung und Koordination des INTERREG IVC-Programmes auf Schweizer Seite;
  • Vertretung der Kantone und des Bundes gegenüber den europäischen Partnern des INTERREG IVC-Programmes;
  • Einsitznahme in den INTERREG IVC-Gremien;
  • Information und Beratung der Schweizer Projektverantwortlichen;
  • Projektbegleitung;
  • Berichterstattung gegenüber den Kantonen und dem Bund;
  • Öffentlichkeitsarbeit.
Dokumente siehe Rubrik "Downloads"

Kontakte

Technisches Sekretariat INTERREG Oberrhein
Région Alsace
1, place du Wacken
BP 91006
F 67070 STRASBOURG
Tel. +33 (0)388 15 69 20
Fax : +33 (0)388 15 68 49
interreg@region-alsace.eu
www.interreg-oberrhein.eu

Technisches Sekretariat INTERREG IVB Nordwesteuropa
Les Arcuriales (6ème étage)
45, rue de Tournai
F-59800 Lille
Tel. +33 (0)3 20 78 55 00
Fax +33 (0)3 20 55 65 95
nwe@nweurope.eu
www.nweurope.eu

Technisches Sekretariat INTERREG IVB Alpenraum
Stadt Rosenheim
Postfach 1209
D-83013 Rosenheim
Tel. +49 (0)8031 36 2770
Fax +49 (0)8031 36 2779
jts@rosenheim.de
www.alpine-space.eu

Technisches Sekretariat INTERREG IVC
Les Arcuriales - 5D
45 rue de Tournai
F-59000 Lille
Tel. +33 (0)3 28 144 100
Fax +33 (0)3 28 144 109
info@interreg4c.eu
www.interreg4c.eu

Weitere Links

Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission:
www.europa.eu.int/comm/regional_policy/index_de.htm

INTERACT:
www.interact-eu.net

regiosuisse:
www.regiosuisse.ch

Neue Regionalpolitik:
www.seco.admin.ch/themen/00476/00496/00498/index.html?lang=de